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   LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98   

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https://dejure.org/2000,13488
LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98 (https://dejure.org/2000,13488)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.07.2000 - L 11 AL 397/98 (https://dejure.org/2000,13488)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - L 11 AL 397/98 (https://dejure.org/2000,13488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Erfordernis einer Arbeitserlaubnis für das Tätigwerden eines türkischen Staatsangehörigen für ein deutsches Unternehmen im grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen Deutschland und der Türkei; Ausnahmeregelung zum Erfordernis einer Arbeitserlaubnis im Abkommen zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass einige Bestimmungen des ARB 1/80 unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht sind und sich ein türkischer Arbeitnehmer unmittelbar darauf berufen kann (zB im Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/75 "T." in NVwZ 1997 S 677 RdNr 15 bis 18, 22; vgl auch BVerwGE 98, 31 [33]).

    Legal sind Beschäftigung und Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates, wenn diese im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedstaates erfolgen (EuGH Urteil vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 [B.] Rdnrn 50, 51, 52 = NVwZ 1999, 1099; BVerwGE 98, 31 [34]).

    Denn der Begriff "ordnungsgemäße Beschäftigung" knüpft an das inländische Recht an (BVerwGE 98, 31 [34, 35]).

  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass einige Bestimmungen des ARB 1/80 unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht sind und sich ein türkischer Arbeitnehmer unmittelbar darauf berufen kann (zB im Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/75 "T." in NVwZ 1997 S 677 RdNr 15 bis 18, 22; vgl auch BVerwGE 98, 31 [33]).

    Der Beschluss 1/80 ARB beinhaltet einen weiteren durch die Art. 48, 49 und 50 EGV geleiteten Schritt zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen der Türkei und den Mitgliedstaaten (EuGH Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/95 [T.] Rdnrn 19, 20 = NVwZ 1997, 677).

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98
    Nach der zum Ende der mündlichen Verhandlung vor dem Senat maßgeblichen Sach- und Rechtslage (BSG SozR 3-4210 § 9 Nr. 1) bedürfen die Kläger (auch) zukünftig keiner AEs bei ihrer Tätigkeit im grenzüberschreitenden Verkehr für die in Deutschland zurückzulegenden Strecken, solange das die AE-Freiheit gewährende Recht gilt.

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 10.03.1994 (SozR 3-4210 § 9 Nr. 1) klargestellt, dass die Normänderung zum 01.09.1993 nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Bedeutung hatte und eine materiell-rechtliche, einengende Modifizierung der bisherigen Vorschrift gebracht hat.

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98
    Damit sollte einerseits ein wesentlicher Schritt der Freizügigkeit der Arbeitnehmer der Türkei und der Mitgliedstaaten herbeigeführt werden (EuGH Urteil vom 20.09.1990 - Rs. C-192/89 [S.] Rdnr 20 = NVwZ 1991 S 255).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98
    Legal sind Beschäftigung und Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates, wenn diese im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedstaates erfolgen (EuGH Urteil vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 [B.] Rdnrn 50, 51, 52 = NVwZ 1999, 1099; BVerwGE 98, 31 [34]).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2000 - L 13 AL 3131/98

    Genehmigungspflichtigkeit hinsichtlich der Arbeit eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98
    Sie beruft sich auf die Entscheidungsgründe des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 23.05.2000 (Az: L 13 AL 3131/98).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98
    So entfaltet auch die in Art. 13 ARB 1/80 enthaltene Stillhalteklausel zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung (EuGH, Urteil vom 11.05.2000, C-37/98, S., RdNr 49).
  • BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R

    Verbot der Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs mit der Türkei

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Juli 2000 - L 11 AL 397/98 - aufgehoben, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist.

    die Urteile des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. Oktober 1998 - S 5 AL 694/97 -, - S 5 AL 702/97 -, - S 5 AL 704/97 - und - S 5 AL 712/97 - sowie das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Juli 2000 - L 11 AL 397/98 - aufzuheben, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist, und die Klagen abzuweisen.

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